Aktuelle und detaillierte Informationen zu allen Visaangelegenheiten finden Sie im Merkblatt für VISA als Download (unten) oder auf der Web-Site der Königlich Thailändischen Botschaft in Wien.
Wie vor März 2020 ist seit 21. Dezember 2020 für die meisten europäischen Staatsbürger wieder eine Reise für 30 Tage ohne Visum möglich. Für die Einreise für eine längere Aufenthaltsdauer bzw. andere Staatsbürger nach Thailand benötigen diese aktuell neben einem Visum auch ein sogenanntes "Certificate of entry (COE)". Seit Montag, 21. Dezember 2020 gilt folgendes Procedere lt. Infografic für alle Einreisenden:
Grundsätzlich finden Sie alle Informationen auch auf der Website der königlich Thailändischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen unter folgenden Link: https://www.thaiembassy.at/en/coe.html.
Hier eine Zusammenfassung:
Ab 14. Jänner 2021 dürfen wieder alle Personengruppen (mit Ausnahme der Länder für die bisher das Visa on arrival ausgestellt wurde) einreisen.
Für Inhaber des NI-O Pensionistenvisums sowie für NI-B gelten aber die zusätlichen Erfordernisse (erweitertet Versicherungsschutz etc. weiter). Für Touristen aus den definierten Ländern ist eine Einreise ohne Visum bis 45 Tage inkl. Quarantäne möglich.
Eine aktualisierte Liste der berechtigten Reisenden finden Sie hier: https://www.thaiembassy.at/en/coe.html#A
Die Konsulate sind wieder berechtigt, sowohl Touristenvisa (TR) als auch Non-Immigrant "O" auszustellen.
Anträge für ein "O-A"-Visum (Visum für einen langen Aufenthalt) oder das neue STV (Special Tourist Visa) können nur direkt in der Botschaft in Wien beantragt werden.
Pensionisten bzw. Personen über 50 Jahre ohne Thai-Familienangehörige können weiterhin ein Non-Immigrant "O" Visum mit einmaliger Einreise (Aufenthalt bis 90 Tage) beantragen. Hierfür ist eine Bestätigung erforderlich, dass die Reiseversicherung ambulante Behandlung mit mit. EUR 1.300,00 sowie stationäre Behandlungen mit EUR 13.000,00 abdeckt!
Alternativ kann bei der Botschaft in Wien direkt ein Non-Immigrant „O-A“ beantragt werden (Informationen dazu unter: https://www.thaiembassy.at/en/type-of-visa/non-immigrant-visa-o-a-long-stay-retirement-stay-visa-in-english.html .
Beim neuen Einreiseprocedere ist (wenn der Aufenthalt inkl. Quarantäne länger als 30 Tage beträgt) zunächst ein entsprechendes Visum im Konsulat oder in der Botschaft zu beantragen.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass es folgende NEUE, ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN für die Beantragung von TR- und B-Visa (einfache Einreise) gibt:
Informationen über Touristenvisa (TR): https://www.thaiembassy.at/en/type-of-visa/touristvisa.html
Weitere Informationen unter: https://www.thaiembassy.at/en/type-of-visa/touristvisa.html
Informationen zum Non-Immigrant-visum "B":
Hier muss der Antragsteller einen Kontoauszug mit einem Guthaben der letzten 6 Monaten mit mindestens EUR 15.000,00 vorlegen. Der Kontoauszug muss den Namen des Antragstellers als Kontoinhaber ausweisen.
Alternativ kann auch anstelle eines persönlichen Bankkontos die Garantieerklärung des Unternehmens vorgelegt werden, dass alle Reisekosten des Antragstellers, mindestens 15.000 Euro, vom Unternehmen übernommen werden.
Weitere Informationen unter: https://www.thaiembassy.at/en/type-of-visa/non-immigrant-visa-b-business-and-work
Personen über 50 Jahre die keine Familienangehörige sind, benötigen bei der Antragstellung zusätzlich den Nachweis einer
Krankenversicherung für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer in Thailand mit folgender Deckung:
- Ambulante Leistungen mit einer Versicherungssumme von nicht weniger als 40.000 THB oder 1.300 EUR,
und
- Stationäre Leistung mit einer Versicherungssumme von mindestens 400.000 THB oder 13.000 EUR.
Diese Versicherung ist entweder in einer Polizze mit der zusätzlichen Reiseversicherung über mind. USD 100.000,00 die Covid19 einschließt oder gesondert (auch ohne Covid-19-Deckung) nachzuweisen.
Weitere Informationen dazu unter: https://thaiembassy.at/index.php/en/type-of-visa/non-immigrant-visa-o-other-purposes
Sobald das entsprechende Visum ausgestellt ist, kann das Certificate of entry (COE) online beantragt werden.
Nach Erhalt des Visums kann die Beantragung des COE über die neue Online-Plattform erfolgen.
Bei der Beantragung des COE muss jeder Antragsteller die Kategorie wählen, der er angehört, und er erhält maßgeschneiderte Informationen darüber, welche Dokumente er einreichen muss.
Dieses Antragsverfahren ist zwei Phasen unterteilt, Registrierung & Bestätigung. Eine detaillierte Erläuterung des Verfahrens finden Sie hier: https://www.thaiembassy.at/en/coe.html#E
Eine Aktuelle Liste der Quarantäne-Hotels finden Sie: AQL-Liste
AQL-Hotels können auch über folgende Onlineplattformen direkt gebucht werden:
Aktuell kann die Quarantäne nur in Bangkok oder Pattaya abgewickelt werden.
Die Konsulate unterstützen auf Wunsch bei der Beantragung des COE.
Durchreise durch Thailand
Transitpassagiere erhalten derzeit kein Visum. Dies Durchreise ist noch nicht erlaubt.
Wichtige weitere Informationen!
Die Visumbefreiung bei der Einreise z.B. für die meisten Staatsbürger der EU und der Schweiz sind nach wie vor ausgesetzt. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die nach Thailand einreisen wollen, müssen über ein gültiges Visum, eine Wiedereinreiseerlaubnis und ein COE verfügen.
4. Fit to fly, PCR-Test - NEU - "ThailandPlus" App
Vor dem Abflug müssen dann ein Fit to fly Zertikat von einem Arzt und eine negativer PCR Test vorliegen. Beides nicht älter als 72 Stunden.
Seit 14. Jänner 2021 müssen alle Einreisenden das "ThailandPlus" App vom jeweilgen Anbieterstore heruntergelanden und sich darauf registriert haben. Dafür benöitgen Sie die Nummer des COE sowie den 6-stelligen Code zum Einstieg in die COE-Plattform. Die App unterstützt die Bewegungsprofile in Thailand und warnt den Benutzer darüber, ob er COVID-19-infizierten oder Hochrisiko-Personen begegnet ist oder sich in dessen Nähe aufgehalten haben. Er kann sein Infektionsrisiko dann selbst einschätzen und kann sich bei Bedarf umgehend untersuchen lassen.
Für die Ausstellung eines Visums werden folgende Unterlagen benötigt:
- 1 ausgefülltes und vom Antragssteller unterzeichnetes Antragsformular (unten als Download)
- Reisepass (mit Gültigkeitsdauer mind. 6 Monate ab Einreise nach Thailand bzw. 18 Monate bei einem Jahresvisum) + freie Doppelseite
- 1 Passfoto
- Visagebühren in bar
Weitere Informationen zu den Visa sowie zu den aktuellen Quarantäne Hotels:
Für den späteren Prozess werden dann auch noch folgende Unterlagen benötigt:
Flugbestätigung
Buchungsbestätigung für ASQ-Hotel
Fit to Fly Bestätigung vom Hausarzt (Muster unten)
Covid19 Test (max. 72 Stunden vor Abflug)
Seit 26. März 2020 benötigen Einreisende nach Thailand eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von USD 100.000,00. Diese muss Covid-19 mit einschließen.
Für Visa der Kategorie NI O (Retirement) müssen zusätzlich ambulante Leistungen mit mindestens EUR 1.300,00 sowie Stationäre über mind. EUR 13.000,00 abgedeckt sein. Diese zusätzliche Deckung kann auch durch eine österreichische/deutsche/schweizer Reiseversicherung ohne Covid-19 Deckung nachgewiesen werden.
Seit dem 19. Dezember 2020 hat das österreichische Außenministerium eine pauschale Reisewarnung (mit Ausnahme bestimmter Reiseziele) für österreichische Staatsbürger herausgegeben. Leider ist Thailand nicht in den ausgenommenen Reisezielen enthalten, und dies kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen.
Diejenigen, die eine Versicherung haben, die an das Reisewarnsystem des österreichischen Außenministeriums gebunden ist, wird geraten, sich bei ihrer Versicherung zu erkundigen, ob ihre Versicherung derzeit Thailand abdeckt! Die Versicherung der Visa-Card stellt dzt. keine solchen Bestätigungen mehr aus.
In der Schweiz werden solche Bestätigungen noch von der KPT in Bern (kpt.ch) oder andere gesetzliche Versicherern in Englisch dzt. noch ausgestellt!
Österreicher können sich derzeit speziell für Thailand online direkt bei einem Thai-Versicherer unter folgendem Link eine entsprechene Versicherungsdeckung abschließen:https://covid19.tgia.org
|
|
|