Das Thailändische Konsulat Vorarlberg kann auch Beglaubigungen durchführen. Allerdings dürfen keine Inhalte von Dokumenten beglaubigt werden, sondern lediglich die
Echtheit einer Unterschrift.
Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:
1.) Direkte Unterschrift und Bestätigung im Konsulat (signature on documents),
2.) Überbeglaubigung = Beglaubigung einer notariell oder von einem
Amt beglaubigten Urkunde (supplementaryattestation).